Satzung des Vereins der Stubenhauskonzerte e.V.
§ 1 Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr des Vereins
1. Der Verein führt den Namen: Stubenhauskonzerte Staufen e.V.
2. Der Sitz des Vereins ist Staufen.
3. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nr. VR 310512 eingetragen.
4. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur. Zu diesem Zweck wird jährlich eine Reihe kultureller Veranstaltungen, hauptsächlich Konzerte mit klassischer Musik im Stubenhaus Staufen stattfinden.
5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt mit der Förderung von Kunst und Kultur ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke erhebt der Verein Jahresmitgliedsbeiträge und beschafft weitere Mittel durch Spenden, Zuschüsse und Veranstaltungen.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
5. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf niemand durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand erworben.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur zum Jahresende mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Er ist gegenüber dem Verein schriftlich zu erklären. Ein Ausschluss kommt nur in Betracht, wenn ein Mitglied seine Pflichten verletzt oder den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Der Ausschluss bedarf eines Vorstandsbeschlusses nach Anhörung des Mitglieds und, wenn dieses Einspruch einlegt, der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Zur Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder.
2. Stimmberechtigt sind die bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Die juristischen Personen werden durch ihre Vertretungsberechtigten oder Beauftragten vertreten. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
3. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
4. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen. Sie ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
5. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden alljährlich schriftlich mindestens 14 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorsitzenden schriftlich mit vierzehntägiger Ladungsfrist unter Angabe der Tagungsordnung einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens vierzig Prozent der Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.
7. Die Leitung der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden.
8. Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:
a. die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorsitzenden
b. die Entlastung des Vorstandes
c. der Beschluss über den Haushaltsplan
d. die Festlegung der Mitgliedsbeiträge
e. die Wahl des Vorstandes
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und höchstens 3 Beisitzern.
2. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind der Vorstand im Sinn des §26 BGB und vertreten den Verein je einzeln nach außen.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 5 Jahre gewählt. Er bleibt bis zu einer Neuwahl, die durch die Mitgliederversammlung entschieden wird, im Amt.
4. Der Vorsitzende oder der stellv. Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstands ein und leitet sie.
5. Der Vorsitzende hat auf Antrag von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern eine außerordentliche Vorstandssitzung einzuberufen. Der Vorsitzende leitet sie.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Zur Beschlussfähigkeit sind mindestens 2 Vorstandsmitglieder erforderlich.
7. Über die Verhandlungen des Vorstandes ist eine Niederschrift zu erstellen. Sie ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
8. Der Vorstand leitet den Verein und setzt die Ziele i.S. des §1 Abs.4 um. Er verwaltet das Vermögen des Vereins und bestimmt nach den Vorgaben der Mitgliederversammlung Art und Höhe der Verwendung der Mittel im Sinne des Vereinszweckes.
9. Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann davon abweichend beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit bei Bedarf im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Vereins.
§ 8 Satzungsänderung und Auflösung
1. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen einer Mitgliederversammlung.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Stadt Staufen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung der Kunst und Kultur) zu verwenden hat.
§ 9 Datenschutzbestimmungen
Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet:
- Name, Vorname, Anschrift
- Kommunikationsdaten (Telefon, Emailadresse) bei aktiven Mitgliedern und Funktionsträgern
- Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung der betroffenen Person (IBAN, BIC) gespeichert, soweit das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt hat.
Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung der betroffenen Person erhoben.
Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.
Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt. Nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch werden die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.
Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.
Staufen, den 19. März 2019
Datenschutzbestimmungen
Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet:
- Name, Vorname, Anschrift
- Kommunikationsdaten (Telefon, Emailadresse) bei aktiven Mitgliedern und Funktionsträgern
- Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
Für das Beitragswesen wird des weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert, soweit das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt hat.
Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.
Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.
Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt. Nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch werden die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.
Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.